Die Fraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag haben wie bereits angekündigt einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt, um die Dichtheit privater Abwasseranlagen sicherzustellen und auf eine neue bürger- und umweltfreundliche Gesetzesgrundlage zu stellen.
„Ein Abwasserrohr muss dicht sein, dieses Prinzip machen CDU und FDP mit dem Gesetzentwurf unmissverständlich klar“, erklärt der Umweltexperte Josef Hovenjürgen, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. „Ich freue mich, dass es in konstruktiven Gesprächen in sehr kurzer Zeit gelungen ist, einen Vorschlag vorzulegen, der eine bürger- und umweltfreundliche Sicherstellung des genannten Prinzips ermöglicht. Nachdem Minister Remmel durch eine geradezu stümperhafte Administration viele Menschen gegen eine grundsätzlich sinnvolle umwelt- und wasserpolitische Maßnahme aufgebracht hat, wollen CDU und FDP eine für alle Seiten zuverlässige und vor allem bürgerfreundliche Regelung. Die Dichtheitsprüfung wird nicht abgeschafft, die Menschen werden aber auch nicht mehr unter den Generalverdacht gestellt, alle privaten Abwasserleitungen seien undicht“, erklärt Hovenjürgen.
Kai Abruszat, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, erklärt: „Die FDP hat sich als Anwalt der Bürger mit ihrer Position im Parlament durchgesetzt und im Ausschuss eine breite Mehrheit erhalten. Nun muss die Hängepartie für Hausbesitzer endlich ein Ende haben. Mit dem Gesetzentwurf von FDP und CDU wird Planungssicherheit geschaffen. Eine Dichtheitsprüfung soll künftig nur noch durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Boden-, Wasser- oder Umweltverschmutzung vorliegt. In der Praxis werden dies Ausnahmefälle sein. Damit wird die Ausgewogenheit zwischen ökologischer Notwendigkeit und ökonomischer Vernunft wieder hergestellt. Die FDP lädt die anderen Fraktionen ein, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.“



Guten Tag Herr Löttgen,
das Thema Dichtheitsprüfung ist schon ein sehr emotionales. Aus irgendeinem Grunde habe ich den entsprechenden Gesetzgebungsprozess garnicht bemerkt. Können Sie mir mitteilen, wann Remmel seinen “Murks” (wie Sie es bezeichnen) gemacht hat?
lg
Vogelpohl
Sehr geehrte(r) Frau (Herr) Vogelpohl,
Am 01.01.1996 ist die Landesbauordnung NRW als Gesetz der Rot/Grünen Landesregierung in Kraft getreten. Die Dichtheitsprüfung als private Angelegenheit für private Abwassereinleitungen ist damals rechtlich verbindlich in § 45 der Bauordnung eingefügt worden. Am 31.12.2007 hat die damalige CDU/FDP-Landesregierung dieses in das Landeswasserrecht überführt.
Mit Datum 30.03.2011 hat die CDU Fraktion einen Entschließungsantrag zum Landeswassergesetz eingebracht (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-1650.pdf).
Am 09.06.2011 brachten CDU,SPD und Grüne einen gemeinsamen Antrag ein, der Grundsätze einer bürgerfreundlichen Dichtheitsprüfung regeln sollte. (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2165.pdf).
Leider hat es der Umweltminister in der Folgezeit versäumt die geforderten Änderungen in einen Erlass einzuarbeiten. Im Gegenteil: der vorgelegte, jetzt leider nicht mehr abrufbare Erlass war der “Remmel-Murks” auf den ich mich bezogen habe.
Erst der gemeinsame Getzentwurfs von CDU und FDP (http://http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3563.pdf) vom 19.12.2011 greift die ursprünglich auch von SPD und Grünen zugesagten bürgerfreundlichen Regelungen auf und – siehe da – schon legt das Umweltministerium den Entwurf einer neuen Rechtsverodnung vor (http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/dichtheitspruefung/index.php), der dem CDU/FDP-Gesetzentwurf sehr nahe kommt:
Also: Remmel-Murks (fast) behoben.